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Die EU-Lohntransparenzrichtlinie tritt zum 07. Juni 2026 in Kraft und der erste Bericht für größere Unternehmen ist bereits ein Jahr später fällig. Die Anforderungen an Datenpflege, Auswertungslogik und Reporting sind hoch.

Der Countdown läuft: Bis zum 07. Juni 2026 müssen alle EU-Mitgliedsstaaten die Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970) in nationales Recht überführen.¹ Für Deutschland bedeutet das eine grundlegende Überarbeitung des bestehenden Entgelttransparenzgesetzes von 2017 mit weitreichenden Konsequenzen für HR-Abteilungen und ihre Systeme. Im Zentrum dieser Anforderungen steht die Frage: Ist Ihr SAP HCM darauf vorbereitet?

Aktualisierung (Stand Juni 2026): Deutschland verfehlt die Umsetzungsfrist

Die Umsetzungsfrist ist abgelaufen und Deutschland hat sie verpasst. Die Bundesregierung hat es versäumt, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis zum 07. Juni 2026 in nationales Recht zu überführen. Das Bundesfamilienministerium hat angekündigt, das Umsetzungsgesetz bis Anfang 2027 vorlegen zu wollen. Was das konkret bedeutet: Bis ein deutsches Gesetz in Kraft tritt, müssen öffentlich-rechtliche Arbeitgeber die Richtlinie ab dem 07. Juni 2026 unmittelbar anwenden und Arbeitsgerichte sind gehalten, das bisherige Entgelttransparenzgesetz richtlinienkonform auszulegen.

Für privatwirtschaftliche Unternehmen ändert sich an den inhaltlichen Anforderungen nichts: Die erste Berichtspflicht für Unternehmen ab 150 Beschäftigten greift unverändert im Juni 2027. Die Verzögerung schützt also nicht, sie verlängert lediglich die Grauzone. Wer die Zeit jetzt nicht nutzt, steht in weniger als zwölf Monaten unter echtem Zugzwang.

Vom EntgTranspG 2017 zur EU-Richtlinie 2026

Das deutsche Entgelttransparenzgesetz, das seit Juli 2017 in Kraft ist, verfolgte einen klaren, aber begrenzten Ansatz: Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitenden haben das Recht, Auskunft über das Durchschnittsgehalt vergleichbarer Kolleginnen und Kollegen zu erhalten. Klingt gut, hat in der Praxis aber wenig bewegt. Der zweite Wirksamkeitsbericht der Bundesregierung kommt zu dem ernüchternden Ergebnis, dass das Gesetz „grundsätzlich keine messbaren Wirkungen“ auf die tatsächliche Entgeltungleichheit hatte. Zudem kennen nur rund 42 Prozent der Beschäftigten ihre Rechte aus diesem Gesetz überhaupt.

Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie setzt genau hier an. Sie verlagert die Verantwortung klar auf die Arbeitgeberseite, schafft verbindliche Berichtspflichten, senkt die Schwellenwerte und führt wirksame Sanktionsmechanismen ein. Es ist also weniger ein Update des bestehenden Gesetzes, sondern viel mehr ein Systemwechsel. Die Richtlinie ruht dabei auf drei gleichgewichtigen Säulen:

01

Zugang zu Informationen

Bewerber und Beschäftigte erhalten mehr Transparenz bei der Bezahlung und zusätzlichen Schutz gegen Lohndiskriminierung.

02

Meldepflicht

Arbeitgeber werden für die Bereitstellung des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit zur Verantwortung gezogen und müssen Lücken rechtfertigen oder abbauen.

03

Zugang zur Justiz

Arbeitnehmer mit Lohndiskriminierung können Entschädigungen erhalten. Arbeitgeber können bei Verstoß gegen EU-Vorschriften mit einer Geldbuße belegt werden.

Die zentralen Neupflichten im Überblick

Auch wenn der finale Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung noch aussteht, sind die inhaltlichen Kernpunkte der EU-Richtlinie bereits klar. HR-Verantwortliche sollten jetzt damit beginnen, ihre Prozesse und Systeme darauf auszurichten:

  • Gehaltstransparenz im Recruiting: Stellenausschreibungen müssen künftig das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne enthalten – noch vor dem Vorstellungsgespräch. Die Abfrage früherer Gehälter von Bewerbenden ist verboten.
  • Auskunftsrecht für Beschäftigte: Mitarbeitende können Auskunft über ihr eigenes Entgelt im Vergleich zum Durchschnittslohn ihrer Mitarbeiterkategorie verlangen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Die Auskunft muss innerhalb von zwei Monaten nach Anfrage erteilt werden.
  • Abgestufte Berichtspflicht ab 100 Mitarbeitenden: Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten berichten jährlich; Unternehmen mit 150–249 Mitarbeitenden alle drei Jahre. Unternehmen zwischen 100 und 149 Mitarbeitenden müssen erst ab 2031 alle drei Jahre berichten. Den ersten Bericht (für das Jahr 2026) müssen Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeitenden bis zum 7. Juni 2027 vorlegen.
  • Gemeinsame Entgeltbewertung: Zeigt der Bericht einen Gehaltsunterschied von mehr als 5 Prozent in einer Mitarbeiterkategorie ohne objektive Rechtfertigung, ist eine strukturierte Vergütungsüberprüfung verpflichtend.
  • Beweislastumkehr: Nicht mehr Beschäftigte müssen eine Diskriminierung nachweisen, sondern der Arbeitgeber muss belegen, dass keine vorliegt.
  • Jährliche Informationspflicht: Mitarbeitende sind mindestens einmal pro Jahr aktiv über ihr Auskunftsrecht zu informieren.

Wichtig zu wissen:
Eine Mehrheit der deutschen Expertenkommission hat vorgeschlagen, den individuellen Auskunftsanspruch erst im Juni 2027 in Kraft zu setzen, um Unternehmen mehr Vorbereitungszeit zu geben. Das Bundesministerium hat jedoch signalisiert, möglichst nah an den EU-Vorgaben zu bleiben. Diesen Spielraum als Argument für Abwarten zu nutzen, wäre ein Fehler.

SAP HCM als Fundament und wo die Lücken liegen

SAP HCM ist für viele mittelständische und große Unternehmen in Deutschland das führende System für Personaladministration, Zeitwirtschaft und Entgeltabrechnung. Die gute Nachricht: SAP HCM bietet grundsätzlich eine solide Datenbasis für die Anforderungen der Entgelttransparenz. Die weniger gute Nachricht: Zwischen vorhandenen Daten und gesetzeskonformem Reporting liegt in der Praxis häufig noch ein erheblicher Weg.

Die Richtlinie verlangt, dass Arbeitgeber Tätigkeiten anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien bewerten, d.h. konkret: Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen.

Das setzt voraus, dass die entsprechenden Strukturen in SAP HCM sauber gepflegt und konsistent abgebildet sind.

Typische Schwachstellen in der SAP-Datenpflege

In der Beratungspraxis begegnen uns immer wieder dieselben strukturellen Probleme, die einer gesetzeskonformen Umsetzung im Wege stehen:

  • Inkonsistente Stellenstrukturen: Wenn Planstellen nicht sauber an Stellen und Organisationseinheiten geknüpft sind, lässt sich „gleichwertige Tätigkeit“ im System kaum belastbar abgrenzen.
  • Fehlende Bewertungskriterien: SAP OM bietet Felder für Anforderungsprofile – viele Unternehmen nutzen sie nicht oder nur sporadisch und ohne einheitliche Systematik.
  • Lückenhaft erfasste Entgeltbestandteile: Variable Vergütungen, Boni oder Zulagen liegen oft in Nebensystemen außerhalb von SAP – und fehlen im Gesamtbild der Vergütungsanalyse.
  • Fehlende FTE-Berechnung: Das gesetzlich vorgeschriebene Vergleichsmaß erfordert die Umrechnung von Teilzeitentgelten auf Vollzeitäquivalente – häufig nicht standardmäßig eingerichtet.

Wer heute seine Stellenstruktur in SAP nicht sauber pflegt, wird 2026 keine belastbaren Auskunftsansprüche bedienen können und im Zweifelsfall beweispflichtig sein, dass kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot vorliegt.

Wie SAP bei der Umsetzung unterstützt

SAP-Kunden müssen die Anforderungen der Entgelttransparenzrichtlinie nicht im Alleingang umsetzen. SAP bietet ein durchgängiges Lösungsportfolio, das Unternehmen dabei unterstützt, Transparenz zu dokumentieren und aktiv zu leben. Wir helfen Ihnen das zu implementieren.

Der angestrebte Prozess der SAP beginnt bei der Sichtbarkeit: SAP schafft die Grundlage für eine faire Vergütungskultur, vom Recruiting bis zum laufenden Arbeitsverhältnis. Darauf aufbauend generieren die Lösungen die Berichte, die zur Einhaltung länderspezifischer Vorschriften erforderlich sind, ohne dass eine manuelle Aufbereitung in Nebensystemen notwendig wird. Wer tiefer gehen will, profitiert von KI-gestützten Analysen auf Basis von SAP- und externen Datenquellen, die helfen, Lohnlücken nicht nur zu dokumentieren, sondern konkrete Maßnahmen abzuleiten.

Gerade in einem Umfeld, in dem nationale Umsetzungsgesetze noch in Bewegung sind, spielt lokales Fachwissen eine entscheidende Rolle. Regionale Experten stellen sicher, dass rechtliche Aktualisierungen zeitnah in die Lösungen einfließen. Konfigurierbare Funktionen ermöglichen es, sich flexibel an einzigartige länderspezifische Anforderungen anzupassen.

Risiken bei Nichterfüllung und die Chancen der Compliance

Die EU-Richtlinie sieht erstmals wirksame Sanktionsmechanismen vor. Unternehmen, die Auskunftspflichten nicht erfüllen oder diskriminierende Vergütungsstrukturen nicht korrigieren, müssen mit Bußgeldern und rechtlichen Schritten rechnen. Dabei können qualifizierte Verbände Beschäftigte künftig in Gerichtsverfahren vertreten.

Doch es wäre zu kurz gedacht, Entgelttransparenz nur als Compliance-Thema zu betrachten. Unternehmen mit fairen und nachvollziehbaren Vergütungsstrukturen verzeichnen nachweislich eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit, niedrigere Fluktuationsraten und bessere Positionierung im Wettbewerb um Talente. Lohntransparenz kann ein echter strategischer Vorteil sein, wenn die Datenbasis stimmt.

Unser Fazit für die Praxis

Das Entgelttransparenzgesetz 2026 wird kommen und die Frage, die im Raum steht, ist, ob Ihr SAP HCM darauf vorbereitet ist.

Wer jetzt in Datenpflege, Stellenstrukturen und Reporting investiert, wird die neuen Anforderungen nicht als bürokratische Last erleben, sondern als Anlass, die eigene Vergütungsstrategie auf ein solides, zukunftsfähiges Fundament zu stellen. Die Zeit für reaktives Abwarten ist vorbei.

Sprechen Sie uns an

Sie möchten wissen, wie Ihr SAP HCM konkret für die Entgelttransparenzpflichten aufgestellt ist? Wir analysieren Ihre aktuelle Systemkonfiguration und erarbeiten mit Ihnen einen praxisnahen Umsetzungsfahrplan von der Datenpflege bis zum fertigen Report.

 

Viele Unternehmen nutzen noch das alt-bewährte SAP HCM-System.

Dieses läuft auf alter Technik (ECC) und braucht eine Migration nach SAP HCM for S/4HANA (H4S4) – bevor der Support ausläuft.

Ja, 2030 klingt noch weit weg – für SAP-Projekte ist das allerdings praktisch schon übermorgen. Denn wer schon einmal eine größere Payroll-Umstellung, eine Systemmigration oder eine neue HR-Strategie begleitet hat, weiß: Das funktioniert nicht einfach mal so nebenbei. Prozesse brauchen Zeit. Systeme erst recht. Und Menschen sowieso.

Genau an diesem Punkt stehen aktuell viele HR-Teams:

Das Tagesgeschäft läuft stabil auf SAP ERP HCM. Die Abrechnung soll und muss weiterhin fehlerfrei funktionieren, aber gleichzeitig wächst der Druck, sich strategisch Richtung SAP S/4HANA und Cloud-Lösungen wie SAP SuccessFactors zu bewegen.

Und dann steht sie im Raum – die entscheidende Frage: Wie entwickeln wir unser HR-System weiter, ohne alles auf den Kopf zu stellen? Was funktioniert für uns?

Die Realität in HR-Abteilungen mit SAP HCM

Immer öfter entsteht nun der Eindruck, man müsse sich entscheiden: On-Premise mit SAP HCM for SAP S/4HANA (H4S4) – oder Cloud mit SAP SuccessFactors. Beides hat seine Berechtigung. Aber nicht jedes Unternehmen kann oder will sofort komplett in die Cloud.

Typische Gründe dafür sind z.B.:

  • Sensible HR- und Payroll-Daten mit hohen Compliance-Anforderungen
  • Komplexe Abrechnungsschemata (z. B. Tarifverträge, Schichtmodelle)
  • Abhängigkeiten zu Drittsystemen oder Eigenentwicklungen
  • Schnittstellen zu Zeitwirtschaft, Reisekosten oder Pensionsadministration

Warum der Big Bang selten funktioniert

Auf dem Papier wirkt ein kompletter Systemwechsel elegant und sauber – in der Praxis ist er jedoch meist riskant:

  • Enorme organisatorische Belastung
  • Change-Management am Limit
  • Risiko für hochkritische Prozesse wie Payroll und Zeitwirtschaft

Gerade diese Kernprozesse verzeihen keine Experimente. Fehler hier zerstören Vertrauen – nach innen wie außen:
Payroll und Zeitwirtschaft lassen keinen Spielraum für Fehler. Falsche oder verspätete Abrechnungen, fehlende Zulagen oder fehlerhafte Zeitbuchungen führen schnell zu Vertrauensverlust bei Mitarbeitenden und werfen Fragen zur Verlässlichkeit von HR und IT auf.

Gleichzeitig stehen beide Bereiche unter besonderer Beobachtung. Geschäftsführung, Betriebsrat und externe Prüfer erwarten stabile, regelkonforme Prozesse. Schon kleinere Abweichungen können Prüfungen oder Rückfragen durch Behörden und Sozialversicherungsträger auslösen.


Die Lösung:

Hybrid heißt nicht halbherzig – sondern strategisch

Eine hybride SAP-HCM-Landschaft verbindet bewusst zwei Welten – unserer Empfehlung nach – z.B. so:

  • Kernprozesse wie Payroll und Zeitwirtschaft laufen weiterhin auf SAP HCM for SAP S/4HANA (H4S4) – betrieben On-Premise, in einer Private- oder einer Public Cloud.
  • Innovativere HR-Bereiche wie Recruiting, Learning oder Talent Management werden in der Cloud mit SAP SuccessFactors abgebildet. ​​

Eine hybride Systemlösung ist in diesem Fall kein Kompromiss, sondern eine durchdachte Strategie, denn so kann der Betrieb trotzdem stabil weiterlaufen – und Innovation wird trotzdem möglich.

So funktioniert es:
Das Core-Hybrid-Modell in der Praxis

Im Core-Hybrid-Modell übernimmt SAP SuccessFactors Employee Central (EC) die Rolle des führenden Stammdatensystems, von dem aus Daten über vorgefertigte Integrationsszenarien – sei es per Point-to-Point oder über die SAP Integration Suite – an das On-Premise-HCM repliziert werden

Das bringt klare Vorteile:

  • Eine einheitliche, zentrale HR-Stammdatenbasis
  • Stabile Payroll und Zeitwirtschaft auf bewährter SAP-Technologie
  • Moderne Benutzeroberflächen und automatisierte HR-Prozesse in der Cloud
  • Reduzierter Integrationsaufwand dank vorkonfigurierter Best Practices

Praxisbeispiel:
Ein Industrieunternehmen setzt auf SuccessFactors Recruiting und Learning – behält aber Payroll und Zeitwirtschaft auf H4S4. So kann das HR-Team neue Cloud-Services nutzen, ohne die gesetzlich kritische Abrechnung zu gefährden.

 

Darum geht es nicht mehr ohne SuccessFactors – moderne HR-Prozesse ohne Stillstand

SAP SuccessFactors (SF) ist weit mehr als eine neue Oberfläche. Richtig eingeführt, verbessert es spürbar den Arbeitsalltag der HR-Mitarbeiter:

  • Self-Services entlasten HR und Fachbereiche
  • Recruiting-Workflows werden transparenter und schneller
  • Regelmäßige Updates bringen kontinuierlich Innovation

Hybrid bedeutet deshalb nicht Stillstand, sondern im Gegenteil – eine gezielte Priorisierung und mehr Zeit zum Überlegen „Was bringt meiner Abteilung/ meinem Unternehmen heute Mehrwert – und was kann später folgen?“

H4S4: Migration mit Augenmaß statt Aktionismus

Obwohl der Weg zu H4S4 auf den ersten Blick wie ein rein technisches Upgrade erscheinen mag, handelt es sich tatsächlich nicht um eine bloße „Standard-Option“ innerhalb von S/4HANA. Vielmehr erfordert er eine aktive Migration – und zwar inklusive HANA-Datenbank, Code-Anpassungen sowie Fiori-Umstellung. Da H4S4 dabei das Fundament der HR-IT bildet, betrifft dies nicht nur einzelne Komponenten, sondern umfasst gleichermaßen Daten, Prozesse, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten.

Sensible Personaldaten müssen:

  • sicher und vollständig migriert werden,
  • während des laufenden Betriebs verfügbar bleiben,
  • strategisch in die künftige HR-Architektur passen.

Eine erfolgreiche H4S4-Transformation startet man deshalb im besten Fall nicht direkt mit Technik, sondern mit den Überlegungen zu Scope, Zielarchitektur und Prioritäten. Ähnlich wie beim Hausbau beginnt man auch bei einer H4S4 mit der Frage: „Was soll das Haus überhaupt können?“ Erst dann entscheidet man, welche Wände stehen bleiben und welche neu gebaut werden.

Kurz & klar aus der Beratungspraxis

HCM SSC Geschäftsführer Roland Quade teilt praxisnahe Tipps zu hybriden SAP-HCM-Szenarien, H4S4-Projekten und HR-IT-Kooperation. 👉 Jetzt Kurzvideos ansehen.

Starten Sie jetzt mit einer hybriden SAP-HCM-Landschaft: sichern Sie die Stabilität Ihrer Payroll und Zeitwirtschaft heute und schaffen Sie gleichzeitig Beweglichkeit für morgen. Wir helfen Ihnen dabei, Schritt für Schritt, mit klarem Blick auf Systeme, Prozesse und Menschen.