Mutterschutzgesetz meets SAP HCM – das sind die aktuellen Anforderungen
Neue Mutterschutzfristen ab Juni 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Mit der Anpassung des Mutterschutzgesetzes im Falle einer Fehlgeburt, die mit dem 1. Juni 2025 in Kraft getreten ist, ergeben sich wichtige Änderungen für die Personaladministration. Besonders für Unternehmen, die SAP® HCM einsetzen, bedeutet dies konkrete Anpassungen in der Systemkonfiguration und den Prozessen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche neuen Regelungen gelten und wie Sie diese in SAP® korrekt abbilden.
Was ändert sich beim Mutterschutzgesetz?
Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 dem Gesetzesentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes zugestimmt. Die wichtigste Neuerung betrifft Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Neue gestaffelte Schutzfristen im Überblick:
Bisher bestand für betroffene Frauen lediglich ein Kündigungsverbot für vier Monate nach einer Fehlgeburt ab der 12. Schwangerschaftswoche. Mutterschutzfristen wurden jedoch nicht gewährt. Das ändert sich nun grundlegend, so gilt seit dem 01. Juni 2025:
- Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
- Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
- Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz
Während dieser Schutzfristen dürfen Arbeitgeber die betroffenen Frauen grundsätzlich nicht beschäftigen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn sich die Frau ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt.
Was bedeutet das für die Personaladministration?
Die neuen Regelungen haben direkte Auswirkungen auf verschiedene HR-Prozesse:
Dokumentation und Nachweisführung
- Erfassung des Schwangerschaftsstadiums bei Fehlgeburten
- Dokumentation der entsprechenden Schutzfristen
- Verwaltung möglicher Ausnahmeerklärungen der Mitarbeiterin
Lohnfortzahlung und Abrechnung
- Berechnung der Mutterschutzlohn-Ansprüche nach den neuen Fristen
- Korrekte Zuordnung zu den verschiedenen Lohnarten
- Abstimmung mit den Krankenkassen bezüglich Erstattungsansprüchen
Arbeitszeit- und Anwesenheitsverwaltung
- Sperrung der Arbeitszeit während der Schutzfristen
- Berücksichtigung bei der Urlaubsplanung und Kapazitätsplanung
SAP® HCM: Wo muss was gepflegt werden?
Um die neuen Mutterschutzregelungen in SAP® HCM korrekt abzubilden, sind folgende Anpassungen erforderlich:
Im Infotyp IT0080 werden Mutterschutzzeit, Elternzeit sowie die Geburtsart erfasst. Auf Basis dieser Angaben berechnet das System automatisch die entsprechenden Fristen.
Kommt es zu einer Fehlgeburt, wird auch in diesem Fall im IT0080 die Geburtsart ausgewählt und das tatsächliche Entbindungsdatum eingetragen.
Anschließend lässt sich über >> Bearbeiten → Abwesenheit neu berechnen << die Mutterschutzfrist automatisch neu ermitteln – basierend auf dem eingegebenen Entbindungsdatum in Kombination mit der gewählten Geburtsart.
Bedeutet: Die Datenerfassung ist damit bereits vollständig abgeschlossen. Es sind keine zusätzlichen manuellen Erfassungen in weiteren Infotypen notwendig – die zentrale Pflege über IT0080 genügt.
Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Mutterschutzregelungen in Ihrem SAP HCM-System? Als erfahrene SAP HCM-Consultants helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.